Bereits 2017 verabschiedete die EU eine Konfliktmineralienverordnung mit dem Ziel die Finanzierung bewaffneter Auseinandersetzungen durch die Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold (3TG) einzudämmen. Die Verordnung gibt den EU Mitgliedsstaaten dazu Sorgfaltspflichten vor, welche Importeure von 3TG ab dem 1. Januar 2021 verbindlich einhalten müssen. Die Verordnung ist ein erster wichtiger Schritt, um Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten dieser Mineralien zu bekämpfen.
Die bisher von den Mitgliedstaaten diskutierten Umsetzungsmaßnahmen verdeutlichen jedoch, dass dabei die Gefahr einer Verwässerung besteht. Das Problem ist derzeit, dass die Mitgliedsstaaten den Text der Verordnung offenbar sehr locker auslegen und nicht bereit zu sein scheinen, die Liste der von der Verordnung betroffenen nationalen Unternehmen zu veröffentlichen. Ohne eine solche Liste wird es für zivilgesellschaftliche Gruppen sowohl in Europa als auch in den Produktionsländern aber unmöglich sein, das Verhalten der Unternehmen zu überwachen und „begründete Bedenken“ zu äußern, wie es in Artikel 11(2) der Verordnung vorgesehen ist.
Transparenz ist eine Grundvoraussetzung für einen wirksamen Menschenrechtsschutz. Mit Blick auf das nächste Expertentreffen der Mitgliedstaaten zur Verordnung fordern wir in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit 28 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in ganz Europa: Die EU Mitgliedstaaten müssen dringend dafür Sorge tragen, dass die Liste der betroffenen nationalen Importeure, den zuständigen Behörden nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern auch jährlich veröffentlicht wird.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21
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