Unternehmensverantwortung

Weltweite Unterstützung für ein starkes EU-Lieferkettengesetz

Gemeinsam mit über 220 Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften aus der ganzen Welt haben wir eine Erklärung unterzeichnet, mit der wir ein starkes EU-Lieferkettengesetz vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten fordern.

Ob aus Indien, Brasilien, USA, China oder Bangladesch, die Zivilgesellschaft weltweit macht sich stark für ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz. Denn nur ein starkes EU-Lieferkettengesetz kann die Bedingungen für Mensch, Umwelt und Klima entlang globaler Wertschöpfungsketten wirksam verbessern. In einer gemeinsamen Erklärung nehmen die mehr als 220 Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften Stellung zu dem von der EU-Kommission im Februar vorgelegten Entwurf. In der gemeinsamen Erklärung heißt es:

„Wir, die unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften, begrüßen den Entwurf der Europäischen Kommission zur Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD). Wir glauben, dass dies ein wichtiger und lang erwarteter Schritt in Richtung unternehmerischer Rechenschaftspflicht, verantwortungsvollem Geschäftsgebaren und Zugang zu Recht ist.“

Allerdings machen die zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Erklärung auch auf die noch vorhandenen Schwächen des Gesetzesentwurfs aufmerksam und fordern, diese Mängel zu beheben. So müssen die unternehmerischen Sorgfaltspflichten für die gesamte Lieferkette und alle Geschäftsbeziehungen geltend gemacht werden, anstatt nur auf die im Entwurf beschrieben „etablierten“ Geschäftsbeziehungen. Zudem müssten die Definitionen von schädlichen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt so erweitert werden, dass sie alle Menschenrechts- und Umweltauswirkungen abdecken. Bemängelt wird auch die nicht ausreichende Regelung zur zivilrechtlichen Haftung sowie das Fehlen einer klimabezogenen Sorgfaltspflicht.

Weitere Forderungen:

  • der Anwendungsbereich des Gesetzes muss für alle Unternehmen, auch kleinere und mittlere Unternehmen, gelten
  • relevante Interessengruppen, wie Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften oder Mitglieder lokaler Gemeinschaften, sollten bei der Überprüfung von Sorgfaltspflichten beteiligt und konsultiert werden
  • Menschenrechtsverteidiger*innen und Umweltschützer*innen sollten effektiv geschützt werden, zum Beispiel vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen
  • Unternehmen sollten ihre Geschäftsbeziehungen entlang ihrer Wertschöpfungsketten transparent machen
  • Unternehmen müssen mit wirksamen Methoden überprüft werden. Verhaltenskodizes, Vertragsklauseln, Audits durch Dritte oder Industrieinitiativen haben sich als unzureichende Mittel erwiesen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu erkennen und zu bekämpfen.
  • der Gesetzesentwurf muss die Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung und die Verantwortung für die Beaufsichtigung des Due-Diligence-Prozesses, einschließlich der Übergangspläne und Nachhaltigkeitsziele, klarer formulieren

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
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