Wir suchen eure Ideen für innovative Multiplikator*innen-Programme, mit denen ihr junge Menschen mobilisiert, sich mit fairen Lebensmittellieferketten und agrarökologischen Ansätzen auseinanderzusetzen. Wie euch das gelingt und wie euer Projekt aussieht, ist dabei ganz variabel – von Urban Gardening über Workshops bis hin zu Social Media-Aktionen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Ziel der Förderung ist es, mehr junge Europäer*innen zu
Projektteilnehmende sollen zu Multiplikator*innen und Mikro-Influencer*innen für den Wandel des Ernährungssystems werden.
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die auf Aus- und Fortbildung sowie den Austausch von Multiplikator*innen untereinander abzielen. Gleiches gilt für Maßnahmen, die der Umsetzung von Aktivitäten der Multiplikator*innen dienen. Um gefördert zu werden, schickt uns euer innovatives Konzept für Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit und/oder Vernetzung für junge Menschen zwischen 15 und 30 Jahren.
Das sind die Rahmenbedingungen:
Fördersumme: Maximal 60.000 Euro
Projektdauer: Die Projekte können eine Dauer von 12 bis 24 Monaten haben. Dabei muss die Projektlaufzeit jedoch zwingend enden bis zum 28.2.2027
Bewerbungsfrist: 6. Dezember 2024
Frühestmögliches Datum für den Beginn der Aktivitäten: 01. Januar 2025
Die vollständige Ausschreibung könnt ihr hier einsehen.
KORREKTUR: In der Ausschreibung steht, dass die Teilnahme an zwei Vernetzungstreffen Voraussetzung ist. Diese finden beide 2025 statt, und nicht 2025 und 2026, wie in der Ausschreibung angegeben wurde.
Eine vollständige Bewerbung ist auf elektronischem Wege bis spätestens 06.12.2024, 18 Uhr zu senden an: RebootMulti@ci-romero.de
Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Anträge sind in deutscher Sprache einzureichen.
Der einzureichende Bewerbungsantrag besteht aus folgenden Elementen:
Alle notwendigen Unterlagen inklusive der Förderbedingungen findet ihr in dieser zip-Datei.
Untenstehend sind alle Fragen samt Antworten zu finden, die bei uns eingegangen sind (FAQ wird laufend aktualisiert).
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!
Eine Drittpartei, die Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung hat, muss eine in Deutschland niedergelassene juristische Person sein und darf nicht gewinnorientiert sein. Initiativen ohne diesen rechtlichen Status müssen etwaige Anträge über Kooperationspartner einreichen, die diese Anforderungen erfüllen.
Die Entscheidung in welcher Höhe Mittel beantragt werden, obliegt der Antragstellerin.
Der Antrag wird von einer Organisation eingereicht. Es ist aber möglich, Projekte mit anderen Organisationen gemeinsam umzusetzen. Bitte geben Sie andere Organisationen als „Sonstige erreichte Zielgruppen“ im Antrag an.
Sofern bestehende Ideen mit dem Inhalt der Ausschreibung vereinbar sind, können sie als Projektvorschlag eingereicht werden.
Personalkosten in angemessener sind Höhe förderfähig.
Die CIR behält sich vor, in Ausnahmefällen Antragsstellern eine Bewilligung mit reduzieren Mitteln anzubieten.
Nein, die Zielzahl von 4.000 jungen Menschen bezieht sich auf das Gesamtprojekt über alle Projektländern hinweg. Die Zahl der erreichten Zielgruppen spielt selbstverständlich eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Anträge.
Es geht primär um größtmögliche Wirksamkeit. Die Anzahl der erreichten Zielgruppen ist ein wichtiger Faktor, aber nicht allein ausschlaggebend für die Qualität eines Projektes.
Die Ausschreibung richtet sich an Organisationen, die ihre Aktivitäten primär in Deutschland umsetzen.
Die eingereichten Projekte werden alle nach denselben Kriterien bewertet. Sofern der Vorschlag diesen Kriterien entspricht und keine Konflikte mit bestehenden Geldgebern bestehen, kann das Projekt als Vorschlag eingereicht werden.
Die Drittparteienförderung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ist Teil eines bewilligten und laufenden EU-DEAR-Projekts (EU-Call EuropeAid/173998, 2022). Eine Bewerbung auf die Drittmittel stellt keine Bewerbung auf einen vergangenen oder laufenden DEAR-Call dar. Keine Förderung ist möglich, wenn die Bewerberin bereits Mittel aus dem EU-Call EuropeAid/173998 erhält oder als Associate in einem der Projekte dieses Calls beteiligt ist.
Selbstverständlich ist es möglich, in Projekten viel Raum für die eigenen Ausgestaltung durch junge Menschen einzuräumen. In dem Antrag muss in diesem Fall erläutert werden, welche Maßnahmen getroffen werden, um diese partizipative Planung und Umsetzung zu gewährleisten. Außerdem sollte hervorgehen, in welchen Bereichen die Aktivistis sich engagieren werden und/oder bespielhaft Aktivitäten genannt werden.
Nehmt das Partnertreffen in eurem Budget und im Antrag trotzdem auf. Ihr könnt es also als vorgelagerte Ausgabe budgetieren. Falls die Maximallaufzeit von 24 Monaten nicht ausgeschöpft wird, könnte der Projektzeitraum alternativ ab Januar gestartet werden, auch wenn die Kernaktivitäten erst später beginnen.
Alle zivilgesellschaftlichen Organisationen können sich bewerben, also beispielsweise eingetragene Vereine, landeskirchliche Einrichtungen und gemeinnützige GmbHs.
Ja, die Abrechnung und das Reporting erfolgen nach den EU-DEAR-Richtlinien.
Der Startzeitpunkt wäre ab Januar 2025 möglich und das Projekte sollte in den ersten Monaten nächsten Jahres starten. Die Teilnahme an unserem europäischen Vernetzungs- und Austauschtreffen ins Budget eingerechnet und zeitlich eingeplant werden (Januar 2025 in Wien; 2026 in Ungarn), auch wenn die Kernaktivitäten des Projekts erst nach Januar 2025 starten. Das Projektende wäre spätestens der 28.2.2027.
Es müssen nicht alle Aktivitäten in Präsenz stattfinden, wenn es gute Gründe für digitale/hybride Formate gibt. Aktivitäten in Präsenz sollten jedoch Teil des Projektvorschlags sein.
Die Teilnahme an den Vernetzungstreffen, d.h. auch deren Budgetierung, ist Voraussetzung (s. Ausschreibung). Das Treffen in Wien findet vom 28-30. Januar statt, das Treffen in Ungarn findet im späreren Sommer oder Herbs 2025 (tbd) statt.
Verwaltungskostenpauschalen in angemessener Höhe sind zulässig.
Ja, das ist auch möglich.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Dominik Groß
Referent für Menschenrechte und Klimaschutz in Agrarlieferketten
gross @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-43
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