Hauptsitz: Heinsberg
Inhaber: Hubert Schmitz, Bruno Schmitz
Mitarbeiter*innen: Deutschland: 50
Unternehmensumsatz: K. A.
Vertriebsstruktur: Hersteller
Produktionsländer: Polen, Türkei, Tunesien
Produzierte/vertriebene Marken: S-GARD ®
Das Unternehmen Hubert Schmitz GmbH – S-GARD Schutzbekleidung ist ein nach eigenen Angaben seit 130 Jahren bestehendes Familienunternehmen. Es beschäftigt 50 Mitarbeiter*innen im Hauptsitz in Heinsberg. Die Produktionsstätten des Unternehmens befinden sich in Polen, in der Türkei und Tunesien.
1. Transparenz
S-GARD hat den Fragebogen vollständig ausgefüllt und weitere Informationen und Dokumente mitgeliefert. Das Unternehmen war nicht bereit, den jährlichen Umsatz offenzulegen, und ist damit hinsichtlich dieses Aspekts nicht transparent.
Als Mitglied der FWF orientiert sich Hubert Schmitz GmbH – S-GARD Schutzbekleidung an den Richtlinien der FWF (Brand Performance Check Guide). Es gilt der Verhaltenskodex der FWF für die Zulieferbetriebe des Unternehmens. Die Webseite der FWF ist auf der Webseite des Unternehmens verlinkt. Die Berichte über das jährliche System-Audit durch die FWF („Brand Performance Check“) sowie „Social Reports“ sind über die Webseite der FWF öffentlich zugänglich.
Das Unternehmen ist nicht bereit, die Adressen der Zulieferbetriebe gegenüber der Öffentlichkeit oder der CIR zum vertraulichen Gebrauch offenzulegen. S-GARD gibt aber an, gegenüber der Fair Wear Foundation alle Zulieferbetriebe offen zu veröffentlichen. Diese werden schrittweise erst gegenüber den anderen FWF-Mitgliedern offengelegt und dann allgemein öffentlich zugänglich gemacht.
2. Belieferung der öffentlichen Hand
Die Belieferung der öffentlichen Hand macht mehr als 75 % des Umsatzes von Hubert Schmitz GmbH – S-GARD Schutzbekleidung aus.
Das Unternehmen beliefert Kommunen, Länder und den Bund sowie zentrale Beschaffungseinrichtungen mit Schutzbekleidung.
Das Unternehmen gibt an, der öffentlichen Hand Nachweise über die Einhaltung von sozialen Standards in Form von Eigenerklärungen, der Vorlage eines Verhaltenskodex sowie den Nachweises über die Mitgliedschaft in einer unabhängigen Überprüfungsinitiative erbringen zu müssen. Das Unternehmen schätzt, dass der öffentlichen Hand Preis (6/6), Qualität (5/6) und Umwelt (5/6) am wichtigsten sind. Arbeitsbedingungen sind ihr in der Einschätzung des Unternehmens weniger wichtig (3/6).
3. Struktur der Lieferkette
Das Unternehmen produziert in einem Joint Venture in Tunesien. Diese Fabrik vergibt wiederum Aufträge an sechs weitere Produktionsbetriebe. In Tunesien werden 90 % der Produkte hergestellt. Außerdem wird S-GARD von je einem weiteren Zulieferbetrieb in Polen und der Türkei beliefert.
Zu der Dauerhaftigkeit der Beziehungen zu seinen Lieferanten gibt S-GARD an, seit mehr als 10 Jahren mit 90 % seiner Lieferanten und seit mehr als 5 Jahren mit 10 % der Lieferanten zusammenzuarbeiten.
4. Verhaltenskodex
Hubert Schmitz GmbH – S-GARD Schutzbekleidung hat den FWF-Verhaltenskodex übernommen und verpflichtet sich über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hinaus, dem Anrecht der Arbeiter*innen auf einen Existenzlohn nachzukommen (d.h., dass der Lohn bei einer Regelarbeitszeit den Grundbedarf der Arbeiter*innen und ihren Familien deckt und zusätzlich frei verfügbares Einkommen übrig lässt) und für ein sicheres Beschäftigungsverhältnis sowie eine angemessene Überstundenregelung Sorge zu tragen. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über einen eigenen Verhaltenskodex, der aber nicht wie der FWF Kodex existenzsichernde Löhne fordert. Der Verhaltenskodex liegt auf Englisch, Deutsch und Französisch vor.
4.1 Kodexumsetzung
Der Verhaltenskodex ist Bestandteil der Verträge, die das Unternehmen mit Agenten, Direktlieferanten und deren Subproduzenten abschließt.
Um die Konfektionäre in der Zulieferkette bei der Umsetzung des Verhaltenskodex zu unterstützen, führt das Unternehmen Trainings am Produktionsstandort unter Einbeziehung von Mitarbeiter*innen und Geschäftsführung durch. S-GARD trägt die Kosten für die Schulungen.
Auf die Frage, welche Herausforderungen das Unternehmen bei der Umsetzung von Sozialstandards sieht, antwortete S-GARD: „Die Erarbeitung von Sozialstandards in der Lieferkette betrachten wir als kontinuierlichen Prozess, bei dem es gilt, soziale und kulturelle Gegebenheiten sowohl am Firmenstandort als auch im Produktionsland mit wirtschaftlichen Interessen ethisch zu vereinbaren. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser vereinbarten Standards setzen wir auf langjährige Partnerschaften und enge Zusammenarbeit.“
4.2 Kontrollen zur Einhaltung des Kodex
Um die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen, führt das Unternehmen selbst einmal pro Jahr soziale Audits bei allen Direktlieferanten und den Subproduzenten durch. Manchmal werden die Audits angekündigt, manchmal nicht. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen.
Da S-GARD Mitglied der Multistakeholder-Initiative Fair Wear Foundation ist, ist das Unternehmen verpflichtet, in den Zulieferbetrieben mindestens einmal in drei Jahren Sozialaudits durch Teams der FWF durchführen zu lassen. S-GARD trägt auch die Kosten für diese Audits. S-GARD berichtet in seinem „social report“ für die Fair Wear Foundation (FWF) öffentlich über die Ergebnisse der Sozialaudits in den Fabriken. Die FWF wiederum auditiert das Unternehmen und veröffentlicht die Ergebnisse gemeinsam mit den Ergebnissen der Sozialaudits bei den einzelnen Direktlieferanten in Form des „brand performance check“. Das Unternehmen gibt an, über einen Beschwerdemechanismus für die Arbeiter*innen zu verfügen.
4.3 Mitgliedschaften in Kontroll-, Monitoring oder Verifizierungsinitiativen
Das Unternehmen ist seit 2016 Mitglied der Fair Wear Foundation, einer unabhängigen Multistakeholder Verifizierungsinitiative, die die soziale Verantwortung der Unternehmen nicht nur durch Sozialaudits, sondern auch durch eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen verifiziert und bei der auch die Überprüfung der Einkaufspraktiken der Unternehmen eine Rolle spielt.
4.4 Weitere Standards und Mitgliedschaften
Das Unternehmen verfügt über keine weiteren Zertifizierungen. Fairtrade zertifizierte Baumwolle kommt für S-GARD beispielsweise nicht in Frage, weil das Unternehmen keine Baumwolle verwendet.
Das Unternehmen gibt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung an, die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Fair Wear Foundation zu erfüllen.
5. Kommentar der CIR
Hubert Schmitz GmbH – S-GARD Schutzbekleidung wurde erstmals von der CIR befragt und hat den Fragebogen umgehend beantwortet. Als Mitglied der FWF seit 2016 verpflichtet sich Hubert Schmitz GmbH – S-GARD Schutzbekleidung zu hohen Standards im sozialen Bereich und kommt somit den Forderungen der CIR/CCC nach einem glaubwürdigen Umgang mit dem Thema Sozialstandards nach. Das Engagement des Unternehmens im Rahmen der FWF-Mitgliedschaft wurde im Brand Performance-Check von 2017 mit „gut“ bewertet.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21
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