PLANAM Arbeitsschutz Vetriebs GmbH

Hauptsitz: Herzebrock-Clarholz
Geschäftsführung: Christian Reckord
Mitarbeiter*innen: 65
Unternehmensumsatz: 35 Mio. €
Produktionsländer: China, Indien
Produzierte/vertriebene Marken: PLANAM

Das Unternehmen PLANAM Arbeitsschutz Vertriebs GmbH hat seinen Sitz in Herzebrock-Clarholz in Ostwestfalen. Das Unternehmen hat eine Verkaufsstelle in Deutschland.

1. Transparenz
PLANAM hat den Fragebogen nach schriftlicher Nachfrage beantwortet, aber keine weiteren Dokumente mitgeliefert. Das Unternehmen ist transparent im Hinblick auf Umsätze und Unternehmensstruktur. Angaben zur Belieferung der öffentlichen Hand und Produktionsstandorten fehlen. Das Unternehmen ist Mitglied bei „sozial-fair“. Es hat keinen eigenen Verhaltenskodex verabschiedet.

2. Belieferung der öffentlichen Hand
Das Unternehmen gibt an, dass die Belieferung der öffentlichen Hand eher unbedeutend für das Unternehmen ist und weniger als 10 % seines Umsatzes ausmacht. Alle weiteren Fragen zur Belieferung der öffentlichen Hand hat das Unternehmen nicht beantwortet.

3. Struktur der Lieferkette
Das Unternehmen bezieht seine Ware von 21 Direktlieferanten, die in eigenen Fabriken produzieren und 3 Agenten (Importeure, Exporteure). 94 % der Lieferanten befinden sich in China, 6 % in Indien und es gibt eine Verkaufsstelle in Deutschland. Zu der Dauerhaftigkeit der Beziehungen zu seinen Lieferanten gibt PLANAM an, seit mehr als 10 Jahren mit 65 % seiner Lieferanten, seit mehr als 5 Jahren mit 25 %, seit weniger als 5 Jahren mit 5 % und seit weniger als 2 Jahren mit 5 % der Lieferanten zusammenzuarbeiten.

4. Verhaltenskodex
Das Unternehmen verpflichtet sich im Rahmen der Initiative „sozial-fair“ zur Einhaltung eines Verhaltenskodex, im Speziellen zu sechs Sozialstandards: Kinderarbeit nur im Rahmen nationaler Regeln, Verbot von Zwangsarbeit, Sicherstellung von Mindeststandards bei Gesundheit und Sicherheit im Arbeitsumfeld, Einräumung der Vereinigungsfreiheit, Leistung und Bezahlung der Wochenarbeitszeiten und Überstunden entsprechend den staatlichen oder tariflichen Vorgaben und Dokumentation der Einhaltung dieser Standards bei eigenen Unternehmen und Sublieferanten.
Das Unternehmen verpflichtet sich lediglich zur Zahlung von Entgelt entsprechend den staatlichen und tariflichen Vorgaben, diese sind allerdings i.d.R. deutlich geringer als der tatsachliche Bedarf zur Deckung der Lebenserhaltungskosten. Somit verpflichtet sich das Unternehmen nicht zur Zahlung eines Existenzlohns. „Vereinigungsfreiheit sollte gewährleistet sein“ – diese Formulierung im Verhaltenskodex der Initiative „sozial-fair“ sieht keine zwingende Vorschrift derselben vor. PLANAM verpflichtet sich daher nicht explizit zu einer vollständigen Einhaltung aller ILO-Kernarbeitsnormen.
Das Unternehmen hat keine weiteren Dokumente, die ein Engagement im Bereich CSR regeln oder belegen.

4.1 Kodexumsetzung
Der Verhaltenskodex ist laut PLANAM bindend für Agenten (Importeure, Exporteure), Direktlieferanten und deren Subproduzenten. Um dieselben bei der Umsetzung des Verhaltenskodex zu unterstützen, gibt das Unternehmen Folgendes an: „permanenter Hinweis in Kooperationsgesprächen“.
Trainings und andere Unterstützungsmaßnahmen scheinen nicht vorgesehen zu sein.

4.2 Kontrollen zur Einhaltung des Kodex
Nach eigenen Angaben führt das Unternehmen alle 2 Jahre stichprobenweise bei 70 % der Agenten, Direktlieferanten und Subproduzenten selber Audits durch. Die Audits sind manchmal angekündigt und manchmal nicht. Um die Fortschritte der Lieferanten bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes zu überprüfen besuchen die Einkäufer*innen regelmäßig die Fabrik. Beschwerdesysteme für Arbeiter*innen sind nicht sichergestellt. Das Unternehmen ist kein Mitglied einer Multistakeholder-Initiative.

4.3 Mitgliedschaften in Kontroll-, Monitoring oder Verifizierungsinitiativen
PLANAM ist Mitglied der rein unternehmensbasierten Initiative „sozial-fair“ des Verbandes für Fertigwarenimporteure (VFI).

4.4 Weitere Standards und Mitgliedschaften
Über weitere Zertifizierungen hinsichtlich sozialer Standards verfügt das Unternehmen nicht.

5. Kommentar der CIR
Positiv anzumerken ist die Teilnahme des Unternehmens PLANAM Arbeitsschutz Vertriebs GmbH an der Befragung.
Zu kritisieren bleibt, dass das Unternehmen als Mitglied der Initiative „sozial-fair“ den Verhaltenskodex des rein unternehmensgeführten Labels „sozial-fair“ übernimmt, welcher nicht den Kernarbeitsnormen der ILO entspricht. Damit wird auch den Anforderungen der CIR/ CCC an einen ausreichenden Kodex bei weitem nicht entsprochen.
Es gibt darüber hinaus keinerlei externe Verifizierung der Einhaltung des Kodex und des Labels „sozial-fair“. Die Mitgliedschaft bei „sozial-fair“ ist somit keine unabhängige und glaubwürdige Zertifizierung zur Einhaltung von Sozialstandards.
Zu bemängeln ist auch, dass PLANAM seine Maßnahmen beim Bezug bzw. bei der Produktion von Waren außerhalb Deutschlands nicht spezifiziert und nicht sehr transparent ist im Hinblick auf Zulieferkette und Produktionsstätten. Zudem bleibt offen, inwiefern das Unternehmen die öffentliche Hand beliefert und auf welche Weise PLANAM die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen effektiv nachweisen kann.
Ein effektives und transparentes Engagement im Bereich der Unternehmensverantwortung wären die Auferlegung eines umfangreicheren und strengeren Verhaltenskodexes für die gesamte Zulieferkette sowie der Beitritt des Unternehmens zu einer glaubwürdigen Multistakeholder-Initiative, wie der Fair Wear Foundation (FWF).
Als Herausforderung bei der Umsetzung und Kontrolle von Sozialstandards in der Lieferkette formuliert PLANAM Folgendes: „Audits zeigen nicht die Realität, sondern sind geschönt.“ Die CIR sieht kommerzielle Sozialaudits grundsätzlich kritisch, wenn Unternehmen ansonsten keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Sozialaudits können aber dann sinnvoll sein, wenn lokale Gewerkschaften und NGOs an ihnen beteiligt werden und wenn sie in ein breiteres Maßnahmenprogramm eingebettet sind, das z. B. auch Schulungen und einen Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen beinhaltet. Darüber hinaus ist es nach Einschätzung der CIR grundlegend, dass Unternehmen ihre Einkaufspolitik so anpassen, dass sie die Umsetzung von Arbeits- und Menschenrechten in Zulieferfabriken ermöglichen. Diese Maßnahmen sollten die Unternehmen von Multistakeholder-Initiativen verifizieren lassen.

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
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