Spielzeug

Das Lieferkettengesetz: ein Gewinn für die Spielzeugbranche!

Selten hatte eine Maßnahme zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt so viel Potenzial wie das Lieferkettengesetz. Gerade in der Spielwarenbranche mit ihren langen, oft intransparenten Lieferketten ist die gesetzliche Regulierung eine große Errungenschaft auf dem Weg zu nachhaltig produziertem Spielzeug.

Foto: Prostock-Studio/AdobeStock

In der Spielzeugbranche hat sich die Fair Toys Organisation als Kontrollinstanz der Lieferketten etabliert.

Das politische Ringen um das Lieferkettengesetz nimmt kein Ende. Im Juni machte die Forderung von Robert Habeck Schlagzeilen, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen, bis die notwendige Anpassung der nationalen Gesetzgebung an das beschlossene EU-Lieferkettengesetz erfolgt wäre. Die Bundesregierung will das im März verabschiedete EU-Lieferkettengesetz zügig in deutsches Recht überführen. Sein Anwendungsbereich und damit die Wirksamkeit des Gesetzes soll aber womöglich abgesenkt werden. Erst Anfang Oktober äußerte sich Grünen-Wirtschaftsminister Habeck erneut kritisch und stellte die neuen Berichtspflichten infrage.
Für beide Gesetzesvorhaben, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, hat die Zivilgesellschaft inklusive der CIR hart gekämpft. Die Vergangenheit, in der Unternehmen mehr oder weniger selbstbestimmt ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen in ihrer Lieferkette nachkommen konnten, hat gezeigt: Freiwillige Kontrollen und Selbstverpflichtungen reichen nicht aus.
Der Wettbewerb wird gerechter
Bis vor einigen Jahren hat sich die Spielzeugbranche einzig in Industrie-Initiativen wie IETP, Sedex oder RBA selbst überprüft. Mit Gründung der Fair Toys Organisation (FTO) 2020 wurde die erste unabhängige Kontrollinstanz für die kontinuierliche Verbesserung von Arbeits- und Menschenrechten in globalen Spielzeuglieferketten geschaffen. Patric Kügel und Steffen Kircher von der Geschäftsstelle der FTO schätzen die Lieferkettengesetzgebung klar positiv ein: „Wir sowie sicherlich auch das Gros unserer Mitglieder befürworten sowohl das deutsche als auch das europäische Lieferkettengesetz. Trotz etwaiger Schwächen und obgleich viele Unternehmen der Spielwarenbranche nicht direkt betroffen sind, schafft dieses Gesetz endlich das oft zitierte ‚level playing field‘, also gleiche Wettbewerbsbedingungen.“
Die FTO habe sich daher bei der Definition und Ausgestaltung ihrer Anforderungen am deutschen Lieferkettengesetz orientiert und werde diese in Zukunft an die europäische Richtlinie anpassen. „Eine FTO-Mitgliedschaft bietet Unternehmen eine starke Grundlage, um robuste Sorgfaltspflichtenprozesse zu etablieren“, bekräftigen Kügel und Kircher. Insbesondere das Kernstück des Prozessverfahrens, der Fair Performance Check (FPC), überprüfe die Umsetzung der elementaren Sorgfaltspflichten, die auch im Lieferkettengesetz genannt werden.
Die Vorteile überwiegen auf allen Seiten
Maik Pflaum, Referent für Arbeitsrechte der Romero Initiative und einer der zivilgesellschaftlichen Vertreter im Vorstand der FTO, konkretisiert: „Die FTO füllt den Rahmen, den das Gesetz recht abstrakt geschaffen hat, mit Handlungsvorgaben für die Mitgliedsunternehmen, z.B. damit Schulungen durchgeführt werden und ein Beschwerdesystem errichtet wird. Die FTO bietet eine Art Werkzeugkasten, mit dem die Sorgfaltspflichten umgesetzt werden können.“
Auch Barbara Fehn-Dransfeld, Geschäftsführerin des FTO-Mitgliedsunternehmens Heunec, sieht eindeutige Vorteile durch die Gesetzgebung: „Wir kümmern uns bereits seit vielen Jahren freiwillig um ein nachhaltiges und transparentes Lieferkettenmanagement in Verantwortung für Mensch und Umwelt. Das Gesetz stärkt uns in unseren Bemühungen und baut Wettbewerbsnachteile ab.“
Der im Juni eingereichte Antrag der CDU auf eine Pausierung des Lieferkettengesetzes wurde im Bundestag abgelehnt. Unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus gibt es aber weitere Versuche, das Lieferkettengesetz – und damit den Menschenrechtsschutz – zu torpedieren.

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Ich bin für Ihre Fragen da:

Anna Backmann
Referentin für Spielzeug
backmannnoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-25

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