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EU-Bio

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Skala (Basierend auf einer Untersuchung aus den Jahren 2020/2021):
= anspruchsvoll
= gut
= mittelmäßig
= unzureichend
= mangelhaft
= kein Fokus
EU-Bio

Über EU-Bio

Das aktuelle EU-Bio-Siegel ist seit 2010 in Kraft und basiert auf verschiedenen Verordnungen des Europäischen Rats (z. B. Nr. 834/2007 und Nr. 2092/91), die Details für die landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-Produkten festlegen. Durch die Verordnung soll ein gesetzlich verbindlicher Mindeststandard geschaffen sowie Öko-Landbau in der EU gefördert werden. Unter die Richtlinie fallen lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte (inkl. Aquakultur), verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind, Futtermittel sowie vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut. Das EU-Bio-Recht gilt in den Mitgliedsstaaten direkt wie die nationalen Gesetze und wird von nationalen Kontrollsystemen überprüft. Seit Juli 2012 ist das EU-Bio-Logo verbindlich für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden und die entsprechenden Normen erfüllen. In gelabelten Produkten müssen 95 % der Zutaten die Richtlinien erfüllen, 5 % können auch aus nicht-ökologischer Landwirtschaft stammen.

Kategorie: Lebensmittel

Bewertung von EU-Bio

Das EU-Biosiegel ist ein wichtiger gesetzlicher Mindeststandard im Bereich Öko-Landbau. Insbesondere die EU-weite Vereinheitlichung von Kontrollen sowie die Rückverfolgung der Produkte entlang der Wertschöpfungskette sind positiv hervorzuheben. Die Glaubwürdigkeit überzeugt jedoch nicht, da Risiken für die Umwelt nicht systematisch analysiert werden. Das EU-Bio-Siegel beinhaltet im Vergleich zu den Siegeln der meisten Öko-Verbände in Deutschland schwache ökologische Anforderungen.

Soziales

Soziales
  • kein Fokus

Ökologie

Ökologie
  • Der Standard fordert den Schutz bestehender natürlicher Ökosysteme, ihre nachhaltige Nutzung sowie Maßnahmen zu deren Revitalisierung.
  • Der Standard fordert keine Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von nicht-erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Der Standard fordert keine Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen klimarelevanter Treibhausgase.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, die auf ökologischen Prinzipien basieren und den Einsatz physischer, mechanischer und biologischer Schädlingsbekämpfung gegenüber dem Einsatz von Pestiziden priorisieren.
  • Der Standard empfiehlt oder fordert nur teilweise ein Verbot von Pestiziden, die auf der Internationalen Liste der hochgefährlichen Pestizide von PAN aufgeführt sind. Erlaubt sind z.B. die Verwendung von Fipronil oder Sulfluramid.
  • Der Standard erlaubt unter bestimmten Einschränkungen die Verwendung von GVOs.

Glaub­würdigkeit

Glaubwürdigkeit
  • Vertrauliche Interviews mit Arbeiter*innen und Konsultationen mit Interessenvertreter*innen sind kein verpflichtender Bestandteil im Prüfprozess.
  • Die gesamte Wertschöpfungskette des Endprodukts ist rückverfolgbar vom Anbau, über die Orte der Verarbeitung bis hin zum Verkauf.