Bund, Länder und Kommunen unterliegen einer besonderen menschenrechtlichen Verantwortung.
Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte
Bund, Länder und Kommunen kaufen jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von geschätzt 350 Milliarden Euro ein. Bei der Herstellung von Produkten wie z. B. Berufsbekleidung, Computern, Lebensmitteln oder Baumaterial werden häufig schwerwiegende Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen begangen. Mit ihrer enormen Einkaufsmacht verfügt die öffentliche Hand aber über einen wirksamen Hebel, um dies zu ändern. Doch oft bleibt das Potenzial noch weitgehend ungenutzt. Daher setzen wir uns für die gesetzliche Verankerung von Arbeits- und Menschenrechten beim öffentlichen Einkauf ein.
Beispiele aus der Praxis zeigen, wie es funktionieren kann. Wir beraten und unterstützen Sie als Mitarbeitende von Vergabestellen oder als lokale Initiativen gerne dabei, Sozial- und Umweltstandards in öffentliche Ausschreibungen zu integrieren!
Ob Spielzeug oder Berufskleidung – die CIR unterstützt Ihre Kommune und Landesstelle bei der Umsetzung einer sozial verantwortlichen Beschaffung!
Im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW geförderten Projekts bietet die Romero Initiative (CIR) Vergabestellen auf kommunaler und Landesebene aktuell eine kostenlose Beratung und enge Begleitung von innovativen Beschaffungs-Pilotprojekten in NRW an. Die CIR verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchführung von Pilotprojekten für den Einkauf von Arbeitsbekleidung und Spielwaren. So hat die CIR u.a. die Stadt Köln bei Pilotprojekten zur nachhaltigen Spielzeugbeschaffung beraten und mit der Stadt Dortmund vor einigen Jahren ein umfangreiches Projekt zum fairen Einkauf von Berufsbekleidung durchgeführt.
In Ihrer Kommune oder Landesstelle steht demnächst eine Ausschreibung von Arbeitsbekleidung oder Spielzeug an? Sie möchten ambitionierte faire Kriterien fordern, wünschen sich aber Unterstützung, wie das Vorhaben rechtssicher umgesetzt werden kann und welche Nachweise Sie fordern können?
Die gute Nachricht: Seit Eintritt des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten sicherstellen.
Sie fragen sich, wie das LkSG darüber hinaus für die öffentliche Beschaffung genutzt werden kann, indem beispielsweise Sorgfaltspflichten direkt in der öffentlichen Ausschreibung gefordert werden? Gerne überlegen wir uns mit Ihnen dazu ein Konzept und begleiten den gesamten Ausschreibungsprozess. Unser Unterstützungsangebot reicht von Markterkundungen, über Bieterdialoge bis hin zur konkreten Formulierung der Textbausteine und der Ausweitung von Nachweisen.
Flyer Beratungsangebot der CIR zu öffentlicher Beschaffung
Kontakt:
Anna Backmann, backmann@ci-romero.de, Tel.: 0251 – 674413-25
Merle Kamppeter, kamppeter@ci-romero.de, Tel: 0251 – 674413-61
Christiane Baum, baum@ci-romero.de, Tel: 0251 – 674413-34
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21
Ich bin für Ihre Fragen da:
Merle Kamppeter
Referentin für nachhaltige Agrarlieferketten, öffentliche Beschaffung
kamppeter @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-61
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christiane Baum
Referentin für faire öffentliche Beschaffung und ethischen Konsum
baum @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-34
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Kommune: Made by Made | Bund und Länder: Artem Kovyazin | Kirche: AndrejsKirma | Zivilgesellschaftliches Engagement: Symbolon
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