Mit dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) und dem Beschluss für eine EU-Richtlinie (CSDDD) wurden menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gesetzlich verankert. Die CIR-Referent*innen Anna Backmann, Merle Kamppeter und Christian Wimberger haben sich den Fragen gewidmet: Welche Auswirkungen haben Lieferkettengesetze auf eine nachhaltig ausgerichtete öffentliche Beschaffung? Und: Welches Engagement braucht es weiterhin auf kommunaler, Landes- und Bundesebene? Die daraus entstandene Handreichung wurde im Rahmen des Diskussionspapiers „weiterdenken“ des Landesbüros NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht.
Zwar hat es in vergangenen Jahren einige ambitionierte Pilotprojekte gegeben, in der Breite angekommen ist die nachhaltige öffentliche Beschaffung jedoch nicht. Zu diesem Fazit kommt auch eine kürzlich von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte Studie und spricht von einem „Intention-Action-Gap“: Obwohl es politische Ziele für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung gibt, scheitert es an der Umsetzung.
Zwar sind die Auswirkungen von Lieferkettengesetzen auf die öffentliche Beschaffung sehr begrenzt, doch ist der grundsätzliche Paradigmenwechsel hin zur gesetzlichen Verankerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten positiv zu bewerten. Eine nachhaltige Beschaffung könnte daher jetzt von der Schubkraft von Lieferkettengesetzen profitieren. Dafür ist jedoch auf allen Ebenen mehr Verbindlichkeit nötig.
Aktuell fordert die CIR, dass die Reform des Vergaberechts auf Bundesebene dafür genutzt wird, Nachhaltigkeit in der Beschaffung gesetzlich zu verankern. Mehr dazu hier: Appell für nachhaltige Beschaffung per Gesetz.
Merle Kamppeter, CIR-Referentin für faire öffentliche Beschaffung
Ich bin für Ihre Fragen da:
Merle Kamppeter
Referentin für nachhaltige Agrarlieferketten, öffentliche Beschaffung
kamppeter @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-61
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