Mit einem Lieferkettengesetz werden international agierende Konzerne für ihre gesamten Produktions- und Lieferketten in die Verantwortung genommen. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sind so haftbar per Gesetz. Denn Gewinne ohne Gewissen dürfen sich nicht länger lohnen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass freiwillige Verpflichtungen weniger effektiv sind als verbindliche staatliche Auflagen.
Das zeigen auch die Zahlen: Laut der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation, arbeiteten im Jahr 2020 allein 152 Millionen Kinder, statt zur Schule zu gehen, 73 Millionen Menschen arbeiteten unter gefährlichen Bedingungen und laut dem Global Slavery Index weltweit über 40 Millionen unter sklavenähnlichen Verhältnissen. Laptops, Computer und Mobiltelefone im Wert von 15.420 Millionen Euro, die 2018 in Deutschland importiert wurden, waren mit dem Risiko behaftet, unter „moderner Sklaverei“ produziert worden zu sein, ebenso wie Bekleidung im Wert von 10.448 Millionen Euro und Kakao im Wert von 562 Millionen Euro.(Angaben: ver.di).
Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Mit dem Gesetz müssen Unternehmen in Deutschland die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Zulieferer die Menschenrechte und grundlegende Umweltstandards einhalten. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Lieferkettengesetzes sind Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Unternehmensumsatzes vorgesehen. Darüber hinaus können Unternehmen bei Verstößen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Wie schon oft diskutiert reicht das Gesetz aber nicht weit genug – weder bei der Sorgfaltspflicht, noch bei der Beteiligung von Betroffenen am Verfahren oder bei der Wiedergutmachung. Die Unternehmen haben mit dem Gesetz eine lange Leine bekommen, viel Spielraum und noch dazu ein paar Schlupflöcher. So sind zum Beispiel die umweltbezogenen Pflichten wie die Biodiversität und Auswirkungen aufs Klima gar nicht berücksichtigt worden. Ein EU-Lieferkettengesetz soll diese Schwachstellen ausbessern, um auch wirklich wirksam Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang globaler Lieferketten zu verhindern.
Deshalb muss die EU nun nachziehen und als drittgrößter Wirtschaftsraum der Welt ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen, das einen entscheidenden Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft leistet. Folgende Anforderungen muss das Gesetz dafür erfüllen:
In seinem jetzigen Entwurf gilt das EU-Lieferkettengesetz für
Als Mitglied der Initiative Lieferkettengesetz (ILG) haben wir uns stark gemacht für die Entwicklung eines deutschen Lieferkettengesetzes. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Meilenstein, allerdings mit einigen Wermutstropfen, da sein Wirkrahmen durch die Wirtschaftslobby noch stark abgeschwächt wurde. Umso wichtiger ist es nun für uns, dass die EU es besser macht und die Schwachstellen des deutschen Gesetzes ausbügelt. Denn dann müsste Deutschland sein verabschiedetes Gesetz entsprechend der neuen EU-Richtlinie anpassen und das könnte so am Ende doch noch strenger und effektiver ausfallen. Aber noch Anfang des Jahres versuchten gerade deutsche Europa-Abgeordnete aktiv, ein solch wirksames EU-Lieferkettengesetz zu verhindern. In einem offenen Brief an den Europaparlamentarier Axel Voss, den wir im vergangenen Jahr im Rahmen einer Rundreise in Brüssel trafen, kritisierte die ILG diese Abschwächungsversuche. Als Mitglied der ILG schreibt Ver.di dazu: „Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem EU-Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung hingegen mit dem Versuch, eine sogenannte „Safe-Harbour-Klausel“ in dem Beschlusstext unterzubringen – einer Art Freifahrtschein für Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen verwenden oder sich an Branchenstandards beteiligen. Diese sollten Unternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung pauschal von einer möglichen Wiedergutmachung von Schäden befreien, die sie fahrlässig verursacht haben.“
Auf dem Endspurt zur finalen Entscheidung über das EU-Lieferkettengesetz Ende Mai mobilisieren wir nochmal alle Kräfte und kämpfen für ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Die ILG hat dafür die Aktion #WiesoWeshalbDarum ins Leben gerufen.
„Keine Frage, Lieferkettengesetze sind herausfordernd für die Wirtschaft. Unternehmen müssen geschult werden, wie sie die neuen Vorgaben des Lieferkettengesetzes entlang der eigenen Lieferkette umsetzen. Es ist mehr Arbeit und es wird dauern, bis sich hier eine Praxis etabliert hat. Aber nur weil es herausfordernd ist, ist das keine Entschuldigung jetzt nicht klare Kante zu bekennen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. Wenn wir weiter machen wie bisher, dann schaden wir uns auf lange Sicht selbst, denn irgendwann gibt es nichts mehr was wir schützen können. DARUM müssen jetzt die Weichen für die Zukunft gestellt werden – gegen Klimawandel, Flucht und Vertreibung und für ein faires und nachhaltiges Wirtschaftssystem für alle“,
so Dominik Groß, CIR-Referent für Agrarlieferketten.
Ein guter Grund für ein starkes EU-Lieferkettengesetz: Deutschlands Fleischhunger und seine Folgen. Hier geht’s zur Reportage
Mit eurer Unterschrift unterstützt ihr die Petition von „Justice is everybody’s business“ für ein starkes EU-Lieferkettengesetz, welche auch von der ILG und CIR unterstützt wird.
E-Mail-Aktion an die Europa-Abgeordneten: Jetzt mitmachen und sie auffordern, jetzt für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen!
Das Aktionsmaterial der ILG findet ihr im nächsten Kasten.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Dominik Groß
Referent für Menschenrechte und Klimaschutz in Agrarlieferketten
gross @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-43
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