Unternehmensverantwortung

Das Lieferkettengesetz kommt!

Bundesregierung einigt sich auf Kompromiss mit Schwächen

12. Februar 2021

Endlich: Nach monatelangem Gezerre und Gezanke hat sich die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Ein großer Fortschritt für den verbesserten Schutz von Menschenrechten und Umwelt, der auch dank der vielen Organisationen, Unternehmen, Bürger*innen und andere Akteur*innen möglich gemacht wurde, die sich wie die Christliche Initiative Romero (CIR) seit langem für eine gesetzliche Regelung einsetzen. Doch der vorgestellte Gesetzesentwurf hat einige zentrale Schwächen.

Deutsche Unternehmen werden in Zukunft verpflichtet, in ihren globalen Lieferketten die Menschenrechte zu achten und Umweltzerstörung zu vermeiden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verkündete am 12. Februar endlich eine Einigung auf ein Lieferkettengesetz, für das er sich gemeinsam mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) eingesetzt hatte. Vorangegangen war eine monatelange Hängepartie, die insbesondere dem Blockadeverhalten von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geschuldet war.

Das Gesetz soll Anfang 2023 in Kraft treten und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab 2024 soll es dann auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte betreffen. Eine Bundesbehörde soll kontrollieren, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Grundsätzliche Zustimmung, aber Kritik an Verwässerung

Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht„, kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, zu dem auch die CIR als Trägerorganisation gehört.

Dem Bekenntnis der am Gesetzesentwurf beteiligten Minister, dass die im Grundgesetz geschützte Würde des Menschen nicht nur für Menschen in Deutschland gilt, können wir nur zustimmen. Wir begrüßen grundsätzlich, dass sich die Minister nach monatelangen Verhandlungen endlich geeinigt haben!„, sagt Christian Wimberger, CIR-Referent für Unternehmensverantwortung. Doch bei aller Freude über den Durchbruch innerhalb der Bundesregierung üben die Initiative Lieferkettengesetz und die Christliche Initiative Romero auch Kritik. Denn leider ist es Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) mit seiner Blockadehaltung gelungen, den ursprünglichen Vorschlag für das Lieferkettengesetz an entscheidenden Stellen zu verwässern und abzuschwächen.

Bundestag muss bei Haftung und Umweltpflichten nachbessern

Eine Haftungsregelung, die es den Opfern von Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde, vor deutschen Gerichten zu klagen, fehlt. Und auch in Bezug auf die Pflichten zur Einhaltung von Umweltstandards besteht Nachbesserungsbedarf. „Der Bundestag muss jetzt an den zentralen Baustellen Haftung, Umweltschutz und Sorgfaltspflichten in der tieferen Lieferkette nachbessern! Nur so können auch substanzielle Verbesserungen bei Menschen ankommen, die auf Palmölplantagen ausgebeutet werden oder deren Gesundheit durch die Umweltverschmutzung im Umfeld von Minen schwer geschädigt wird„, fordert CIR-Referent Christian Wimberger.

Eine klare Haftungsregelung zählt zu den Kernforderungen, die die Initiative Lieferkettengesetz an eine wirkungsvolle gesetzliche Regelung stellt. Immerhin sollen in Zukunft Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen Opfer von Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten vor Gericht vertreten können.

Sorgfaltspflichten müssen UN-Leitprinzipien entsprechen

Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt„, sagt Johanna Kusch von der Initiative Lieferkettengesetz.

Ab März wird der Bundestag über das Lieferkettengesetz beraten. Die Bundestagsabgeordneten fordern wir nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken! Den Gesetzgebungsprozess werden wir weiterhin kritisch begleiten.

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21