Spielzeug

Nachhaltige Beschaffung von Spielwaren

Die öffentliche Hand trägt eine Verantwortung, bei der Beschaffung von Spielwaren Arbeits- und Menschenrechte zu schützen. Durch die Integration sozialer Verantwortung in Ausschreibungsverfahren kann ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Beschaffung von Spielzeugen für Kitas und Schulen gemacht werden

Pilotprojekt mit der Stadt Köln

Faires Spielzeug in der Kita. Foto: Pixabay.

Die öffentliche Hand hat aufgrund ihres enormen Einkaufsvolumen eine große Verantwortung. Sogar die Bundesregierung erkennt an, dass Bund, Länder und Kommunen eine besondere Verantwortung haben und dass die Verwendung öffentlicher Mittel keine Manifestation von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten nach sich ziehen darf. Da Arbeits- und Menschenrechte bei der Produktion von Spielwaren jedoch oftmals verletzt werden, sollte auch bei der öffentlichen Beschaffung von Spielzeugen für Kitas und Schulen in der Ausschreibung unbedingt darauf geachtet werden, dass nur nachhaltige Produkte gewählt werden.
Die CIR hat 2018 ein Pilotprojekt mit der Stadt Köln durchgeführt, in dem die Stadt sogar einen Schritt weiter gegangen ist: Sie hat ihre Position genutzt und bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für Spielwaren neue Anforderungen an den Markt gestellt. Es wurden nach dem Vorbild anderer Branchen die soziale Lieferkettenverantwortung in den Zuschlagskriterien bewertet. Weitere Infos finden Sie hier im Dossier.
Da der Rahmenvertrag demnächst nach 4 Jahren ausläuft, hat die Stadt Köln, erneut mit Beratung durch die CIR, eine neue Ausschreibung veröffentlicht und die Anforderungen in den Zuschlagskriterien erhöht.

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