10. Dezember 2021
Im Juni 2021 hat der Bundestag das lange erwartete Lieferkettengesetz verabschiedet – ein wichtiger Meilenstein für die Umsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten deutscher Unternehmen! Doch welche Bedeutung hat das Gesetz für Beschaffer*innen in Kommunen sowie Landes- und Bundesbehörden, die Produkte wie Arbeitsbekleidung, Spielzeug oder Lebensmittel einkaufen? Anhand von Leitfragen analysiert der Jurist André Siedenberg in einem Rechtsgutachten die Verbindungen zwischen dem Lieferkettengesetz und der nachhaltigen öffentlichen Beschaffungen.
Gemäß dem Lieferkettengesetz sollen Unternehmen, die menschenrechtliche Pflichten verletzt haben, in Zukunft von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Für die Umsetzung dieser Regelung birgt das Lieferkettengesetz jedoch große Hürden. So können nur Unternehmen ausgeschlossen werden, die zu hohen Bußgeldern verurteilt wurden.
Dem Beschaffungsexperten Siedenberg zufolge können Vergabestellen aber weiterhin eigenständig Anforderungen an die Unternehmen stellen. Sie können z. B. über die Pflichten des Lieferkettengesetzes hinaus gehen oder Sorgfaltsmaßnahmen von Unternehmen einfordern, die nicht vom Lieferkettengesetz betroffen sind.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21
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