Beschaffung

Appell: Wir fordern eine gesetzliche Verankerung für nachhaltige Beschaffung

Bürgermeister*innen, Initiativen und Unternehmen fordern verbindliche Nachhaltigkeitsstandards und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung.

Miniatur-Einkaufswagen gefüllt mit Paketen vor einem Laptop

Foto: Achira22’s Images/Canva

Die öffentliche Hand in Deutschland gibt pro Jahr schätzungsweise ca. 500 Mrd. Euro für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen aus (OECD 2019).
Zivilgesellschaftliche Organisationen setzen sich seit Jahren dafür ein, dass diese Einkaufsmacht genutzt wird, um von Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechten, Sozialstandards und Umweltnormen einzufordern. Fairtrade-Towns-Gruppen und andere Initiativen versuchen, ihre Kommunen zu einer sozial-verantwortlichen und nachhaltigen Beschaffung zu bewegen. Vorreiterstädte wie Bremen, Dortmund, Köln, München, Hamburg und Berlin haben bereits gezeigt, dass eine nachhaltige Beschaffung von Produkten wie Arbeitsbekleidung, Lebensmitteln, Computern und Spielwaren möglich ist. Doch in der Breite wird das Potential noch nicht genutzt, weil es keine einheitlichen Regelungen für die Bundes-, Länder und kommunale Ebene gibt.

Bürgermeister*innen, Initiativen und Unternehmen fordern gesetzliche Vorgaben für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung

Aktuell haben wir die Chance, von der Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Verankerung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu fordern. Denn die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, „die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ auszurichten und die Verbindlichkeit zu stärken“. Im Rahmen einer breiten Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben sich viele Akteure für eine umfangreiche Stärkung der nachhaltigen Beschaffung ausgesprochen. Das BMWK arbeitet bereits an einem „Vergabetransformationspaket“ und hat kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt.

Im Rahmen des CorA-Netzwerks für Unternehmensverantwortung haben wir einen Appell initiiert. Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, gesetzlich verpflichtende Vorgaben für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltnormen beim Einkauf von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen! Mit einer gesetzlichen Pflicht zur nachhaltigen Beschaffung können Kommunen durch die Hebelwirkung ihres Einkaufs zu einer sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft beitragen. Für Unternehmen hätte die Regelungen den Vorteil, dass sie sich langfristig auf gleiche Anforderungen der öffentlichen Hand einstellen können und Anstrengungen in den Bereichen Soziales, Menschenrechte und Umweltschutz honoriert werden.

Foto: ©Kareen Kittelmann

„Wir haben im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gezeigt, dass Kommunen Produkte wie Natursteine, Fußbälle oder Lebensmittel fair und ökologisch einkaufen können. Es ist Zeit, dass menschenrechtliche Verantwortung und ökologische Prinzipien in der öffentlichen Beschaffung selbstverständlich werden!“

Clara Herrmann, Bezirksbürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg/Berlin

Insgesamt über 70 zivilgesellschaftliche Organisationen, 15 (Ober)Bürgermeister*innen sowie zahlreiche Unternehmen, Verbände, Zertifizierungsorganisationen und Expert*innen fordern in dem Appell die Bundesregierung auf, gesetzlich verpflichtende Vorgaben für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltnormen beim Einkauf von Bund, Ländern und Kommunen einzuführen.

„Dass Großstädte wie Dortmund, Bremerhaven und Saarbrücken und kleinere Kommunen sowie nachhaltige Unternehmensverbände und Zertifizierungsorganisationen unseren Appell unterstützen, zeigt, dass längst nicht nur Nichtregierungsorganisationen Verbindlichkeit bei der sozial verantwortlichen und nachhaltigen Beschaffung erwarten“, sagt Christian Wimberger, Referent für Unternehmensverantwortung bei der Romero Initiative. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Verbindlichkeit bei der nachhaltigen Beschaffung stärkt und die Auftragsvergabe an gemeinwohlorientierte Unternehmen erleichtert. Allerdings muss sie nachsteuern: Der Gesetzentwurf sieht eine Soll-Regelung vor, nach der entweder ein soziales oder ein umweltbezogenes Kriterium bei Vergaben gefordert werden soll. Eine Muss-Regelung gibt es nur für wenige Produkte. Wir fordern klare menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen für alle sensiblen Produkte“, so Wimberger.

Stellungnahme des CorA-Netzwerks im Rahmen der Unternehmensverantwortung

Im Oktober hat das Bundeswirtschaftsministerium Referentenentwürfe für die Reform des Vergaberechts veröffentlicht und die Bundesländer und die Verbände eingeladen, Stellungnahmen dazu abzugeben. Die CIR hat gemeinsam mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. 

Porträt von Christian Wimberger

Ich bin für Ihre Fragen da:

Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimbergernoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21