In den letzten Jahren gab es verschiedene Reformen im Bereich des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe in Europa und Deutschland. Damit ist das Ziel einer sozialen und ökologischen Auftragsvergabe näher gerückt.
Spätestens mit der Einführung von Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU umweltbezogene und soziale Kriterien erheblich aufgewertet und gezeigt, dass soziale Kriterien in der öffentlichen Vergabe nicht als „vergabefremd“ bezeichnet werden können. Auch Deutschland hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien versucht, ein Zeichen für umwelt- und sozialpolitisches Bewusstsein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu setzen. Das 2016 reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Kriterien.
2017 haben DGB und FES auf einer gemeinsamen Fachtagung eine erste Bilanz der Vergabereform gezogen und die Situation der sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe beleuchtet. Bei der diesjährigen Tagung soll der Fokus auf die Praxiserfahrungen des Bundes, der Länder und Kommunen und der Unternehmen gelenkt werden: Wie ist die Reform zwei Jahre nach Inkrafttreten zu bewerten? Ist die Berücksichtigung der sozialen Kriterien (z.B. Tariftreue, Mindestlohn, ILO Kern-arbeitsnormen, Umweltkriterien, Frauen- und Ausbildungsförderung) aus der Sicht der Vergabepraxis leichter geworden? Wo gibt es noch Handlungsbedarf? Wie ist der Stand der Diskussion im Bund und den Ländern? Wie stellen sich Unternehmen den neuen Anforderungen des Vergaberechts?
Darüber diskutieren Vertreter*innen der Gewerkschaften, Sozialkassen, NGO’s (u.a. die CIR), der Bundes- und Landesministerien, der kommunalen Vergabestellen, der Wirtschaft und der Wissenschaft.
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