5. Mai 2021
Der Regierungsentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz fordert nicht nur Sorgfaltspflichten von Unternehmen ein, sondern betrifft auch die öffentliche Beschaffung. Vergabestellen sollen in Zukunft Unternehmen, die aufgrund der Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten zu einem Bußgeld in bestimmter Höhe verurteilt werden, von öffentlichen Vergabeverfahren ausschließen. Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung und die CIR begrüßen in einem Forderungspapier grundsätzlich, dass die öffentliche Beschaffung als Durchsetzungsinstrument für die Sorgfaltspflichten genutzt werden soll. Sie sehen aber an verschiedenen Stellen deutlichen Nachbesserungsbedarf und fordern die Bundestagsabgeordneten auf, die Mängel zu korrigieren.
Für CorA und die CIR steht darüber hinaus fest: Die Regelung im Lieferkettengesetz ersetzt keineswegs eine proaktive nachhaltige Beschaffung in Kommunen sowie auf Bundes- und Länderebene. Der Ansatz von immer mehr Kommunen, selbst menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen an die Unternehmen zu stellen, muss weiterhin gestärkt werden. Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl fordern sie deshalb die Parteien auf, sich für verbindliche Nachhaltigkeitsregelungen beim öffentlichen Einkauf einzusetzen.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21
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