Bergbau & Rohstoffe

Wahlprüfsteine 2017

CDU/CSU zu Rohstoffpolitik und Menschenrechte


Wollen CDU/CSU ein Gesetz schaffen, nach dem Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen müssen?

CDU/CSU lehnen eine gesetzlich verbindliche Regelung zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht von Unternehmen ab. Laut ihrer Antwort würde ein solches Gesetz zur Verteuerung der Verbraucherpreise ohne eine Verbesserung der Menschenrechtsituation führen. Die Union plädiert für freiwillige Maßnahmen und appelliert an das Verantwortungsgefühl der Endverbraucher*innen, die „der Souverän im Staat“ seien. CDU/CSU ziehen laut Antwort internationale Abkommen nationalen Gesetzen vor, da so Wettbewerbsnachteile einzelner Länder vermieden werden können.


Setzen sich CDU/CSU für ein völkerrechtlich bindendes UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Treaty) ein?
CDU und CSU lehnen einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag ab. Eine solche Übereinkunft führe zu Wettbewerbsverzerrungen, da in einigen Staaten das Rechtsstaatsprinzip nicht vollumfänglich gälte, begründen sie. Die Parteien verweisen stattdessen auf den 2016 verabschiedeten freiwilligen Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP).


Wollen sich CDU/CSU dafür einsetzen, dass der absolute Rohstoffverbrauch in Deutschland deutlich reduziert wird?
Laut CDU/CSU sollte das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm von 2012 weiterentwickelt werden. Die Union schlägt hier vor: Effizienzberatung für kleine und mittlere Unternehmen, die Beschaffung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand, verbesserte Verbraucherinformationen sowie Technologie- und Wissenstransfer in Entwicklungs- und Schwellenländern.


Wollen CDU/CSU in internationalen Verträgen (z.B. Freihandelsverträgen) konsequent den Schutz der Zivilgesellschaft einfordern und überwachen?
Die Union bekennt sich zur Zivilgesellschaft als „dritten Sektor“ neben Politik und Wirtschaft. Sie wollen sich bei „allen möglichen Gelegenheiten“ z.B. durch Auslandsvertretungen, Delegationsreisen deutscher Politiker*innen, Treffen mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und die Förderung von NGOs aus öffentlichen Mitteln für den Schutz der Zivilgesellschaft einsetzen.

Kommentar der CIR

Wir bedauern, dass die CDU/CSU gesetzliche Regelungen zu menschenrechtlicher Sorgfalt ablehnen. Unserer Meinung nach kann nur so verhindert werden, dass deutsche Unternehmen Menschenrechtsverletzungen im Ausland begehen oder fördern. Freiwillige Maßnahmen können Missstände nicht verhindern. Sie stellen zudem eine Wettbewerbsverzerrung dar, wenn nur wenige Unternehmen freiwillig den Mehraufwand von Sorgfaltsmaßnahmen auf sich nehmen.
Der Verweis der CDU/CSU auf die Verantwortung der Endverbraucher*innen ist unserer Meinung nach nicht plausibel. Denn den Verbraucher*innen stehen meist kaum Informationen über die Produktionsbedingungen zur Verfügung. Für Endverbraucher*innen ist es in den meisten Fällen unmöglich herauszufinden, ob Unternehmen beispielsweise bei der Beschaffung der rund 50 in Smartphones enthaltenen Metalle menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen.
Die Union zieht eine internationale Übereinkunft gesetzlichen Regelungen in Deutschland vor, lehnt aber die Initiative einiger Länder und zivilgesellschaftlicher Netzwerke für einen sogenannten UN-Treaty ab, aus dem eine solche Übereinkunft hervorgehen könnte.
CDU/CSU verweisen zwar auf Maßnahmen zur Ressourceneffizienz, schlagen aber weder Ziele noch Maßnahmen für eine absolute Reduzierung des Rohstoffverbrauchs vor.
Die Union bekennt sich zur demokratiefördernden Rolle der Zivilgesellschaft und will sie durch Gespräche z.B. bei Auslandsbesuchen schützen. Sie fordert aber keine Verankerung von Mechanismen zum Schutz der Zivilgesellschaft in internationalen Verträgen. Gerade aber Freihandels- und Investitionsschutzabkommen können Menschenrechtsverletzungen direkt oder indirekt fördern. Wir halten es daher für wichtig, den Schutz der Zivilgesellschaft darin zu verankern.