16. Juli 2020
Weil deutsche Unternehmen sich nicht freiwillig an menschenrechtliche Standards halten, sollen sie zukünftig gesetzlich dazu verpflichtet werden: Die Bundesregierung hat angekündigt, noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen. Ein großer Erfolg für die Menschenrechte!
Die großen Wirtschaftsverbände hatten wirklich alles gegeben: In zahlreichen Schreiben und Treffen mit dem Wirtschaftsministerium hatten sie versucht, die Anforderungen und Methodik des „NAP-Monitorings“ abzuschwächen – jener Unternehmensbefragung, mit der die Bundesregierung herausfinden wollte, ob sich die Unternehmen freiwillig an menschenrechtliche Standards halten. Teilweise hatten die Verbände mit ihrer Verwässerungs-Strategie sogar Erfolg: Das zeigt das Briefing „Verwässern, verzögern, verhindern: Wirtschaftslobby gegen Menschenrechte“ der Initiative Lieferkettengesetz, zu deren Trägerorganisationen die Christliche Initiative Romero (CIR) gehört.
Doch am Ende nützte es alles nichts: Das Ergebnis der Befragung, das die Bundesarbeitsminister Heil und Bundesentwicklungsminister Müller in dieser Woche verkündeten, war ernüchternd. Nur 22 Prozent der befragten Unternehmen hatten es geschafft, den Anforderungen nachzukommen. Bundesminister Müller musste zugeben: Der Prozess der Unternehmensbefragungen ist „kläglich gescheitert“, von den rund 2250 in der zweiten Runde befragten Unternehmen haben nur 455 Unternehmen überhaupt gültige Antworten zurückgemeldet.
Die Bundesregierung hat nun schwarz auf weiß, was wir als Initiative Lieferkettengesetz schon lange betonen: Wenn es um Menschenrechte geht, kommen wir mit freiwilligen Selbstverpflichtungen von Unternehmen einfach nicht weiter. Der Koalitionsvertrag ist für diesen Fall eindeutig und sieht eine nationale Gesetzgebung vor. Es ist daher nur konsequent, dass die beiden Minister angekündigt haben, ein Lieferkettengesetz nun zügig voranzutreiben. Denn Menschenrechte können einfach nicht länger warten! Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich inzwischen hinter diese Pläne gestellt, nachdem sie das Vorhaben im März noch blokiert hatte.
Klar ist aber auch: Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, muss es bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehört, dass es neben menschenrechtlichen auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten umfassen muss. Denn Umweltschutz und der Schutz von Menschenrechten gehören zusammen!
Außerdem muss ein Lieferkettengesetz klare Haftungsregeln enthalten – sonst wird es ein Papiertiger. Wenn ein Unternehmen keine angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat und deswegen ein Schaden eintritt, dann muss das Unternehmen dafür geradestehen und Geschädigten Schadensersatz zahlen. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen dagegen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten. Deshalb unterstützen nicht nur über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen unsere Initiative, sondern auch über 60 Unternehmen.
Die im September 2019 gegründete Initiative Lieferkettengesetz fordert ein weitreichendes Lieferkettengesetz, zu dessen Umsetzbarkeit sie zuletzt ein ausführliches Rechtsgutachten vorgelegt hat. Das Bündnis eint 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure.
Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Christian Wimberger
Referent für Unternehmensverantwortung, Bergbau, öffentliche Beschaffung, Guatemala
wimberger @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-21
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