Großhandel
Wenig Transparenz, noch weniger Arbeitsrechte
Hauptsitz: Riedstadt
Inhaber: John Matthew (Vorsitz), Frank Seipelt (Vorsitz), Xavier Buro, Manfred Hofer
Anzahl der Mitarbeiter*innen: Deutschland: ca. 3.500 Lieferung, ca. 10.000 insgesamt Transgourmet Deutschland/weltweit: 20.134 (Transgourmet CEE)
Standorte in Deutschland: 14 Betriebe Lieferung (außerdem 4 Transgourmet Cash-&-Carry-Märkte sowie 42 Selgros Cash-&-Carry-Betriebe)
Unternehmensumsatz: 4.847 Mio. Euro (netto) (Transgourmet CEE)
Unternehmensbereiche in Deutschland: Lieferung, Cash & Carry
Sortimentsgröße insgesamt: ca. 70.000 Artikel; Anteil bio zertifiziert: ca. 850, Anteil fair zertifiziert: 500
Eigenmarken im Lebensmittelbereich: Economy, Quality, Premium, Ursprung; Anteil am Gesamtverkauf: nicht bekannt
1. Transparenz
Transgourmet hat den Fragebogen der CIR beantwortet und ihre Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex mitgeliefert. Transgourmet CEE ist bemüht, transparent zu sein im Hinblick auf Umsätze und Unternehmensstruktur. Transgourmet Deutschland liefert allerdings keine Informationen über Unternehmensumsätze.
2. Struktur der Lieferkette im Lebensmittelbereich
Transgourmet wird von einer hohen Zahl unterschiedlicher Lieferanten
beliefert, die das Unternehmen nicht veröffentlicht. Laut eigener Aussage des Unternehmens erfolgt eine Rückverfolgung der Einhaltung von Normen und Menschenrechten entlang der Lieferkette bis zur Stufe der Lieferanten, wenn möglich bis zu den Produzent*innen.
3. Verhaltenskodex
Transgourmet verfügt über eine Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung“, die online zugänglich ist. Die Richtlinie orientiert sich an den ILO-Kernarbeitsnormen und der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Nicht abgedeckt werden die Aspekte Beschwerdemechanismen und existenzsichernde Löhne. Das Unternehmen gibt an, dass es für die Eigenmarken Vorgaben für kritische Rohstoffe plant.
3.1 Kodexumsetzung im Lebensmittelbereich: Die Richtlinie „Nachhaltige Beschaffung“ gilt für alle Geschäftspartner, welche Handelsmarken- und Eigenmarkenprodukte liefern oder produzieren und ist Vertragsbestandteil. Die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinie, auch auf vorgelagerten Stufen der Lieferkette, wird allerdings auf die Lieferanten übertragen.
3.2 Kontrollen zur Einhaltung des Kodex: Die Überprüfung erfolgt durch Selbstauskünfte sowie eigene Audits. Verstöße gegen die verbindlichen Verhaltensregeln können u. a. mit einer Auslistung der Produkte sanktioniert werden.
3.3 Mitgliedschaften in Kontroll-, Monitoring- oder Verifizierungsinitiativen: Der Mutterkonzern COOP ist u. a. Mitglied der Unternehmensinitiative amfori BSCI. Transgourmet selbst ist weder Mitglied in einer Unternehmensinitiative wie BSCI noch in eine unabhängige Verifizierung durch einen Multi-Stakeholder-Ansatz involviert.
3.4 Weitere Standards und Mitgliedschaften: Der Mutterkonzern Coop ist u. a. Mitglied bei RSPO sowie Unterzeichnerin des UN Global Compact. Transgourmet Deutschland ist u. a. Mitglied beim Umweltforum Rhein-Main sowie beim Steuerungsausschuss Rhein-Main-FairTrade-Region. Transgourmet führt etwa 500 Fairtrade zertifizierte Produkte.
4. Belieferung der öffentlichen Hand
Transgourmet beliefert öffentliche Einrichtungen wie KiTas, Schulen und Kantinen. In Berlin zählen die Charité, Vivantes, das Polizeipräsidium, Werkstätten für Menschen mit Einschränkungen, Krankenhäuser, die Berliner Stadtreinigung, die Berliner Wasserbetriebe und Kantinen im Bundesministerium für Wirtschaft, im Finanzamt sowie im Arbeitsamt zu den Kund*innen. Das Unternehmen gibt an, dass als Nachweis zur Einhaltung von Sozialstandards von der öffentlichen Hand nur der Vordruck Eigenerklärung zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnormen gefordert wird. Transgourmet legt als Nachweis von sich aus u. a. auch die Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung und ggfs. das Fairtrade-Zertifikat (FLO ID) vor. Grundsätzlich sind der öffentlichen Hand laut Einschätzung von Transgourmet der Preis und Arbeitsbedingungen in der Lieferkette am wichtigsten, weniger wichtig
sind Umwelt und Qualität.
5. Kommentar der CIR
Transgourmet hat als einziges der von der CIR angeschriebenen Großhandelsunternehmen den Fragebogen ausgefüllt und und weist das umfangreichste Angebot an fair zertifizierten Produkten auf. Der Verhaltenskodex der BSCI, zu dem sich Transgourmets Mutterkonzern COOP durch die Mitgliedschaft verpflichtet, beinhaltet grundlegende Arbeitsstandards entsprechend der ILO-Kernkonventionen. Die Mitgliedschaft in der Unternehmensinitiative BSCI reicht jedoch nicht aus, um Arbeitsrechte auf Plantagen und in Fabriken zu sichern. So beabsichtigt Transgourmet nach vorliegenden Informationen nicht, die Zahlung eines Existenzlohns für alle Arbeiter*innen in der Zulieferkette durchzusetzen. Transgourmet konnte bisher nicht beispielhaft zeigen, wie identifizierte Verstöße gegen Arbeitsrechte nachverfolgt und behoben werden. Es gibt keinen öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsbericht nach GRI-Standards.
Hier geht es zum aktuellen Unternehmensprofil.
Ich bin für Ihre Fragen da:
Merle Kamppeter
Referentin für nachhaltige Agrarlieferketten, öffentliche Beschaffung
kamppeter @ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-61
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