Unternehmensverantwortung

Wieso? Weshalb? Darum brauchen wir jetzt ein starkes EU-Lieferkettengesetz mehr denn je!

Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Jetzt läuft die finale Abstimmungsphase über den europäischen Entwurf im EU-Parlament. Die Initiative Lieferkettengesetz mobilisiert jetzt nochmal alle Kräfte, um ein wirksames Gesetz auf EU-Ebene einzufordern!

Mit einem Lieferkettengesetz werden international agierende Konzerne für ihre gesamten Produktions- und Lieferketten in die Verantwortung genommen. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sind so haftbar per Gesetz. Denn Gewinne ohne Gewissen dürfen sich nicht länger lohnen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass freiwillige Verpflichtungen weniger effektiv sind als verbindliche staatliche Auflagen.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Es geht nicht ohne Sorgfaltspflichtengesetz

Das zeigen auch die Zahlen: Laut der ILO, der In­­ter­na­tio­na­len Ar­­beits­or­­ga­­ni­sa­tion, ar­­bei­te­ten im Jahr 2020 al­lein 152 Mil­­lio­­nen Kin­­der, statt zur Schu­le zu ge­hen, 73 Mil­­lio­­nen Men­­schen ar­­bei­te­ten un­­ter ge­­fähr­­li­chen Be­­din­­gun­­gen und laut dem Glo­­bal Sla­­ve­ry In­­­dex welt­weit über 40 Mil­­lio­­nen un­­ter skla­­ven­ähn­­li­chen Ver­­häl­t­­nis­­sen. Lap­tops, Com­­pu­ter und Mo­­bil­te­le­­fo­­ne im Wert von 15.420 Mil­­lio­­nen Eu­ro, die 2018 in Deutsch­­land im­­por­tiert wur­­den, wa­ren mit dem Ri­­si­­ko be­haf­tet, un­­ter „mo­­der­­ner Skla­­ver­­ei“ pro­­du­­ziert wor­­den zu sein, eben­­so wie Be­klei­­dung im Wert von 10.448 Mil­­lio­­nen Eu­ro und Ka­­kao im Wert von 562 Mil­­lio­­nen Eu­ro.(Angaben: ver.di).

Was bedeutet das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen?

Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt zunächst für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Mit dem Gesetz müssen Unternehmen in Deutschland die Verantwortung dafür tragen, dass ihre Zulieferer die Menschenrechte und grundlegende Umweltstandards einhalten. Bei Verstößen gegen die Regelungen des Lieferkettengesetzes sind Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Unternehmensumsatzes vorgesehen. Darüber hinaus können Unternehmen bei Verstößen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Wie schon oft diskutiert reicht das Gesetz aber nicht weit genug – weder bei der Sorgfaltspflicht, noch bei der Beteiligung von Betroffenen am Verfahren oder bei der Wiedergutmachung. Die Unternehmen haben mit dem Gesetz eine lange Leine bekommen, viel Spielraum und noch dazu ein paar Schlupflöcher. So sind zum Beispiel die umweltbezogenen Pflichten wie die Biodiversität und Auswirkungen aufs Klima gar nicht berücksichtigt worden. Ein EU-Lieferkettengesetz soll diese Schwachstellen ausbessern, um auch wirklich wirksam Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang globaler Lieferketten zu verhindern.

Das muss das europäische Lieferkettengesetz nun regeln

Deshalb muss die EU nun nachziehen und als drittgrößter Wirtschaftsraum der Welt ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen, das einen entscheidenden Beitrag zu einer global gerechten Wirtschaft leistet. Folgende Anforderungen muss das Gesetz dafür erfüllen:

  • Es muss ausnahmslos die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette von Unternehmen erfassen.
  • Es muss Unternehmen in Haftung nehmen und Geschädigten endlich die Möglichkeit bieten, erfolgreich vor Gerichten in Europa Schadensersatz gegenüber beteiligten Unternehmen einzuklagen.
  • Es muss Unternehmen verpflichten, auch Umwelt und Klima zu schützen.
  • Es muss eine umfassende Beteiligung der Betroffenen und insbesondere von Gewerkschaften und Betriebsräten, deren Expertise in Sachen Arbeitnehmerrechte essentiell für eine wirksame Umsetzung der Sorgfaltspflichten ist, bei der Umsetzung des Gesetzes sicherstellen.

In seinem jetzigen Entwurf gilt das EU-Lieferkettengesetz für

  • alle Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. Euro weltweit.
  • andere Unternehmen, die in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind und mehr als 250 Beschäftigte aufweisen sowie einen Nettoumsatz von mindestens 40 Mio. Euro weltweit (erst nach 2 Jahren)
  • alle Unternehmen, die in der EU tätig sind und die innerhalb der Union einen Umsatz von mindestens 40 bzw. 150 Mio. Euro erzielen.

Endspurt zum EU-Lieferkettengesetz – die ILG mobilisiert nochmal alle Kräfte

Als Mitglied der Initiative Lieferkettengesetz (ILG) haben wir uns stark gemacht für die Entwicklung eines deutschen Lieferkettengesetzes. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein Meilenstein, allerdings mit einigen Wermutstropfen, da sein Wirkrahmen durch die Wirtschaftslobby noch stark abgeschwächt wurde. Umso wichtiger ist es nun für uns, dass die EU es besser macht und die Schwachstellen des deutschen Gesetzes ausbügelt. Denn dann müsste Deutschland sein verabschiedetes Gesetz entsprechend der neuen EU-Richtlinie anpassen und das könnte so am Ende doch noch strenger und effektiver ausfallen. Aber noch Anfang des Jahres versuchten gerade deutsche Europa-Abgeordnete aktiv, ein solch wirksames EU-Lieferkettengesetz zu verhindern. In einem offenen Brief an den Europaparlamentarier Axel Voss, den wir im vergangenen Jahr im Rahmen einer Rundreise in Brüssel trafen, kritisierte die ILG diese Abschwächungsversuche. Als Mitglied der ILG schreibt Ver.di dazu: „Die Bundesregierung hatte sich im Vorfeld dafür eingesetzt, dass Waffenexporte und Finanzinvestitionen von dem EU-Gesetz ausgenommen werden und Unternehmen, die ihre Klimapläne nicht umsetzen, nicht sanktioniert werden. Diese Positionen finden sich nun auch im EU-Ratsbeschluss wieder. Nicht durchsetzen konnte sich die Bundesregierung hingegen mit dem Versuch, eine sogenannte „Safe-Harbour-Klausel“ in dem Beschlusstext unterzubringen – einer Art Freifahrtschein für Unternehmen, die bestimmte Zertifizierungen verwenden oder sich an Branchenstandards beteiligen. Diese sollten Unternehmen nach Vorstellung der Bundesregierung pauschal von einer möglichen Wiedergutmachung von Schäden befreien, die sie fahrlässig verursacht haben.“

Auf dem Endspurt zur finalen Entscheidung über das EU-Lieferkettengesetz Ende Mai mobilisieren wir nochmal alle Kräfte und kämpfen für ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Die ILG hat dafür die Aktion #WiesoWeshalbDarum ins Leben gerufen.

#WiesoWeshalbDarum

„Keine Frage, Lieferkettengesetze sind herausfordernd für die Wirtschaft. Unternehmen müssen geschult werden, wie sie die neuen Vorgaben des Lieferkettengesetzes entlang der eigenen Lieferkette umsetzen. Es ist mehr Arbeit und es wird dauern, bis sich hier eine Praxis etabliert hat. Aber nur weil es herausfordernd ist, ist das keine Entschuldigung jetzt nicht klare Kante zu bekennen gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung. Wenn wir weiter machen wie bisher, dann schaden wir uns auf lange Sicht selbst, denn irgendwann gibt es nichts mehr was wir schützen können. DARUM müssen jetzt die Weichen für die Zukunft gestellt werden – gegen Klimawandel, Flucht und Vertreibung und für ein faires und nachhaltiges Wirtschaftssystem für alle“,

so Dominik Groß, CIR-Referent für Agrarlieferketten.

Ihr wollt euch engagieren und unseren Kampf für eine gerechte Wirtschaft unterstützen? Hier findet ihr eine Liste mit Aktionen und anderen Informationen:

Ein guter Grund für ein starkes EU-Lieferkettengesetz: Deutschlands Fleischhunger und seine Folgen. Hier geht’s zur Reportage

Mit eurer Unterschrift unterstützt ihr die Petition von „Justice is everybody’s business“ für ein starkes EU-Lieferkettengesetz, welche auch von der ILG und CIR unterstützt wird.

E-Mail-Aktion an die Europa-Abgeordneten: Jetzt mitmachen und sie auffordern, jetzt für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen!

Das Aktionsmaterial der ILG findet ihr im nächsten Kasten.

Informations- und Aktionsmaterial zum EU-Lieferkettengesetz

Ansprechpartner_Dominik_Gross

Ich bin für Ihre Fragen da:

Dominik Groß
Referent für Menschenrechte und Klimaschutz in Agrarlieferketten
grossnoSpam@ci-romero.de
Telefon: 0251 - 674413-43